Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 22.11.2023, die Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Durch die geplante Aufnahme der DIN EN 15940 wurde der Weg für den Kraftstoff HVO100 geebnet. Im nächsten Schritt muss der Bundesrat der Novelle zustimmen. Der Kraftstoff darf zukünftig an Tankstellen als Reinkraftstoff angeboten werden. In der neuen Verordnung werden die Betreiber der Tankstellen dazu verpflichtet, die Verbraucher einheitlich zu informieren. Damit sollen Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung vermieden werden.
Bezeichnung
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HVO 100 = 100% hydrotreated vegetable oil (hydriertes Pflanzenöl) = Reinform von HVO
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Herkunft
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synthetischer Kraftstoff aus pflanzlichen oder tierischen Ölen und Fetten, Verwendung recycelter Reststoffe der Lebensmittelindustrie möglich
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Spezifikation
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Geruchlos, Kalttemperaturbeständigkeit bis -25°C, sehr geringer Schwefelgehalt, Erfüllung der Norm EN 15940
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Einsatzmöglichkeit
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Betankung von Dieselfahrzeugen (Herstellerfreigabe empfohlen)
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Vorteile
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Reduzierung der CO2 Emission bis zu 90% im Vergleich zu fossilem Diesel, keine Fahrzeugumrüstungen nötig, da ähnliche chemische Zusammensetzung wie fossiler Diesel, bessere und leisere Verbrennung als herkömmlicher Diesel aufgrund höherer Cetanzahl (über 70), bessere Filtrierbarkeit als herkömmlicher Diesel, sehr gute Lagereigenschaften, keine Qualitätsverluste
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Nachhaltigkeit
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Verwendung nachwachsender Rohstoffe
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