VSW-News 35/2017 vom 09.06.2017
"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft!", so sagt es jedenfalls ein deutsches Sprichwort. Was
häufig gut gemeint ist, kann aber im steuerrechtlichen Sinne für böse Überraschungen sorgen. Damit
das nicht geschieht, sollten einige Grundsätze beachtet werden.
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