Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Verbandsmitglieder,
am 25. Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die Unternehmer zwingen soll, persönliche Daten von Kunden und Mitarbeitern besser zu schützen. Seither hängt dieses Gesetzesungetüm mit 99 Artikeln wie ein Damoklesschwert über vielen Unternehmen. Denn erstens ist für Nicht-Juristen (und auch für einige Juristen) kaum zu durchschauen, was nun eigentlich zu tun ist. Und zweitens sind die Strafen, die im Raum stehen, gepfeffert.
Wir haben ein Sonderrundschreiben erstellt, das erste Hinweise auf ihre Anforderungen gibt.
Da nicht alle Leser unseres Rundschreibens die im Text aufgeführten Anlagen benötigen, da sie entweder nicht von der DS-GVO betroffen sind, oder externe Datenschutzbeauftragte das für sie übernehmen, fordern sie bitte per Mail die weiteren gewünschten Anlagen ab. Für die erste Aktion:
- Angestellte belehren und Belehrung dokumentieren- abheften
- Anhang 2 – Muster für ein Informationsblatt zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten
- Anhang 5 – Muster für eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis und Merkblatt
habe ich die beiden Word-Dateien angehangen.
Es sind insgesamt 9 Word-Dateien, die sie als Muster z. T. auf ihre Kopfbögen übertragen sollten.
Hinweis: heute Abend (18.00 Uhr ) ist es das Thema zur Händlerberatung Mittelsachsen in der Tannmühle in Pleißa. Am 27.04. hält RA Dr. Friedrich dazu einen Vortrag zur SBMV-Regionalkonferenz in Heringsdorf.
Es ist mir klar, daß sie Fragen haben werden, schicken sie bitte eine Mail oder rufen sie mich an.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Laue
Geschäftsführer SBMV
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